Wir informieren über alle aktuellen Geschehnisse, Bekanntmachungen und Ergebnisse rund um den Verband.
Wie zum vergangenen KJT angesprochen, haben wir mit einer durchwachsenen Zahlungsmoral zu kämpfen, was unter anderem auch an einem unklaren Stichtag der Beitragsentrichtung liegen könnte. Um diesen Umstand aus dem Wege zu räumen und zu einem bestimmten Zeitpunkt übersichtlich Kassensturz machen zu können, bitten wir euch in Zukunft den Beitrag für das Beitragsjahr bis spätestens zum 31.03. des Beitragsjahres zu entrichten.
Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, würden wir bitten, diesen anzupassen!
Unser Schatzmeister wird ebenso bis zum 31.03. des Beitragsjahres den Betrag einziehen. Das betrifft natürlich nur die Mitglieder, welche eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Diese
bilden glücklicherweise die Mehrheit und wir können aus organisatorischen Gründen die Einzugsermächtigung nur empfehlen, denn das Mahnen kostet den Verband und damit die Mitglieder Zeit und eine
Menge Geld.
Das regelmäßige Angebot der Hundeausbildung unseres ehemaligen Hundeobmannes und unserer jetzigen Hundeobfrau erfreut sich zunehmender Beliebtheit und wird sowohl von Erstlingsführern als auch
aktiven Hundeführern gern in Anspruch genommen. Um dieses Angebot auch weiterhin in dieser Dimension aufrechterhalten zu können, bitte wir euch auch hier um Mithilfe.
Wir würde uns sehr freuen, wenn der Erleger oder die Erlegerin eines Stückes Rot.- oder Schwarzwildes (KEIN Rehwild!) folgendes beisteuern könnte.
1. Schalen
2. Ein Stück Decke bzw. Schwarte
3. Schweiß ab ca. 250ml
4. Lunge
Die oben genannten Punkte sollten jedoch möglichst vom gleichen Stück stammen und frisch oder gefroren abgegeben werden. Wer etwas beisteuern kann, melde sich bitte bei Frau Marie Nötzel bzw.
Herrn René Harzer oder per E-Mail an "info@kjv-stollberg.de".
Das eben angeführte regelmäßige Angebot der Hundeausbildung bring natürlich auch andere Schwierigkeiten mit sich.
Im aktuellen Falle ist dies die zunehmende Beunruhigung in den „Ausbildungsrevieren“.
So möchten wir uns gezielt an die geneigten Jagdpächter mit der Bitte wenden, nach Möglichkeit ab und zu einen Revierteil für die Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
Dies natürlich immer nur unter Absprache mit Frau Nötzel bzw. Herrn Harzer.
Bitte meldet euch bei Frau Marie Nötzel bzw. Herrn René Harzer oder per E-Mail an "info@kjv-stollberg.de".
Werte Mitglieder,
für uns Jäger nehmen unsere Jagdhunde einen sehr hohen Stellenwert ein und man sagt nicht zu guter Letzt: “In Freud und Leid, zu jeder Stund, hält einer stets zu dir - dein Hund!”
Da die Hunde bei der Jagd nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt werden, welche im Ernstfall zu entsprechenden Verletzungen, Tierarztrechnungen oder auch bis hin zum Tod führen können, bietet
der Landesjagdverband Sachsen durch einen Jagdhundefonds die Möglichkeit, im Schadensfall des Hundes eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Bedingung dafür sind eine Mitgliedschaft im
Landesjagdverband Sachsen sowie der Nachweis über eine abgeschlossene Prüfung des Hundes (mindestens Brauchbarkeit).
Wer als Mitglied davon Gebrauch machen möchte, kann das unten stehende Formblatt ausfüllen und mit der Kopie des Prüfungszeugnisses oder des sächsischen Brauchbarkeitsnachweises (grüne Karte) an
mich per Mail (marie.noetzel@kjv-stollberg.de) oder per Post an die Anschrift des Verbandes zurücksenden. Die Daten werden dann an den Landesjagdverband weitergeleitet (bei Verlust bzw. Tod oder
Neuanschaffung eines Hundes ist ebenso eine aktualisierte Meldung an den Kreisjagdverband zu geben.).
Marie Nötzel
Wie ebenso auf dem letzten Kreisjägertag angesprochen, wollen wir in Zukunft offensiv die Öffentlichkeitsarbeit und die Nachwuchsförderung ausbauen. Zu diesem Zwecke möchten wir gern ein kleines Portfolio von Anschauungsmaterialien erstellen und ersuchen euch um Mithilfe. Wer kann Präparate, Decken, Bälge usw. entbehren und dem KJV dauerhaft zur Verfügung stellen oder sogar überlassen? Meldet euch hierzu bitte unter info@kjv-stollberg.de.
Der Jagdausübungsberechtigte hat beim Auffinden von Fall- und Unfallwild, sowie bei krank erlegtem Schwarzwild, dies unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) mitzuteilen.
Für den Erzgebirgskreis ist dies:
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Wettinerstraße 61, 08280 Aue
Telefon:
03771 277-3340 (Herr Dr. Mario Stein, Referatsleiter)
03771 277-3341 (Frau Angela Schoppe, Sekretariat)
Fax: 03771 277-3344
Sollte das Amt nicht besetzt sein, ist die Feuerwehr zu verständigen!
Ab dem 02.11.2021 besteht in ganz Sachsen eine Pflichtuntersuchung für alles erlegte Schwarzwild!